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dbra schrieb:
Hallo,

ich hab einen Song fabriziert und dem einen für mich sehr passenden Titel verliehen. Jetzt hab ich aber im Nachhinein festgestellt, das es bereits ein Comic-Buch mit diesem Namen gibt... Kann ich da Ärger bekommen? Umbenennen möchte ich meinen Track sehr ungern, da der jetztige Titel eigentlich die Grundidee für den Song war und mir auch noch keine Alternative eingefallen ist.

Was sagt ihr dazu?

Danke schonmal und schöne Grüße
Carsten

Interessant!
Habe mir bisher keine Gedanken darüber gemacht. Titel fallen mir immer ein - für den Fall dass es was schon eindeutiges gibt.
Titel können auch belangloses oder ne Phrase sein ohne dass es jeder für sich "reservieren" könnte.
Anders: Co()aCol() Light - ich habe es hier extra nicht ausgeschrieben. Wenn ich sowas als Titel nehmen würde, hätte ich schon
bange, Probleme zu bekommen. Titel sollten vielleicht keine Markennamen enthalten.
Weiss nicht wie das ist

LG Hoodie
 
würd ich mir keine gedanken drum machen
station 17 haben auch einen titel Coca-Cola light veröffentlicht, irgendwo hab ich die cd noch ...
ich würd' es darauf ankommen lassen
 
Wenn irgendeine Klitsche den Begriff als Wortmarke im Bereich "Musik" angemeldet hat, kann es Probleme geben. Ein Bekannter hatte ein Musikermagazin namens "Loop Session", er wurde von O2 abgemahnt, weil die den Begriff "Loop" angemeldet hatten. Sie nutzten "Loop" für einen ihrer Handytarife, was nicht einmal etwas mit Musik zu tun hat.

Man kann selbst wegen Farben Ärger bekommen. Unvergessen die Nummer mit T-mobile und engadget:
http://www.engadget.com/2008/03/31/deut ... scontinue/
 
dbra schrieb:
chubbychecker schrieb:
man kann tracks benennen wie man will..das ist frei

Woher weißt du das? Kannst du mal eine Quelle oder so nennen?

Songs:

"The Power of Love" (Huey Lewis and the News song) (1985)
"The Power of Love" (Jennifer Rush song) (1985), covered by Laura Branigan (1987) and Céline Dion (1993)
"The Power of Love" (Frankie Goes to Hollywood song) (1984), covered by Gabrielle Aplin (2012)
"The Power of Love" (Charley Pride song) (1984)
"(You Got) The Power of Love", by The Everly Brothers, covered by Nancy Wilson (1966)
"Power of Love/Love Power", by Luther Vandross
"Power of Love", by The Love Unlimited Orchestra (1974)
"Power of Love", by Gary Wright (1975)
"Power of Love", by Deee-Lite (1990)
"Power of Love", by Judy and Mary (1993)
"The Power of Love", by Ray Conniff (1969)
"The Power of Love", by Joe Simon (1972), covered by Martha Reeves (1974)
"The Power of Love", by Ashley Cleveland (2002)
"The Power of Love", by Corona (1997)
"The Power of Love", by Draco and the Malfoys (2007)
"The Power of Love", by After the Anthems (2009)
"The Power of Love", by I Fight Dragons (2010)
"The Power of Love", by 10cc (1981)

Albums:

Power of Love (Hour Glass album) (1967)
Power of Love (Luther Vandross album) (1991)
The Power of Love (Fish Leong album) (2003)
Harry and the Potters and the Power of Love (2006)
Power of Love, by Arlo Guthrie (1981)
The Power of Love, by Captain Sensible (1984)
The Power of Love, by Matthew McCoy (2012)

TV series episodes:

"The Power of Love" (The O.C.) (2005)
"The Power of Love", an episode of Degrassi: The Next Generation (2004)

Cinema:

The Power of Love, an early 3D film demonstrated in 1922



http://en.wikipedia.org/wiki/Power_Of_Love
 
Musiktitel haben keine namensrechte..
sonst könnte man ja auch den namen "Klaus " schützen und keiner darf sein kind so nennen..

du kannst doch dein stück " the power of love " nennen wenn du willst..wer genau soll dich dafür verklagen?
 
ich kann mir das kaum vorstellen, also wie das vom gesetz her gehen könnte. also ich habe bei nem songtitel ´Pad & Field Rec.´ keine angst vor appel wegen ihrem i-pad...
 
Man darf alles und nichts - was zutrifft kommt auf die Qualität der gegnerischen und eigenen Rechtsverdreher an!

Merke: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand! ;-)
 
angenommen du produzierst was und nennst es fantasievoll : mugusaresuthire

ein jahr später produziere ich ein stück und nenne es genauso... was machst du dann?
 
Der Name eines Musikstückes entspricht in etwa der Überschrift eines Zeitungsartikels.

Würden hier besondere Schutzvorschriften gelten, dann würde erstens zu stark in die allgemeine Kunstfreiheit eingegriffen, darüber hinaus auch unakzeptabler Weise in die Meinungsfreiheit. Darüber hinaus entsteht aus dem bloßen Titel eines Musikstücks bei weitem noch kein schützenswertes "Werk". Somit ist es uneingeschränkt möglich, sowohl in den Überschriften von Zeitungsartikeln, als auch in den Titeln jegliche Wörter zu verwenden, selbstverständlich inklusive von Markennamen.

Bei der Benennen von Bandnamen hingegen verhält es sich anders, allerdings ist die Verwendung von Begriffen des allgemeinen bzw. musikspezifischen Sprachgebrauches (z.B. "Loop") in jedem Falle uneingeschränkt möglich - sofern dann keine Verwechslung mit anderen Bands möglich ist. Im Übrigen ist O2 im oben aufgeführten Fall, den Begriff "Loop" allgemein abmahnbar zu machen, vor Gericht krachend gescheitert. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig - leider hindert das gewerblich tätige kriminelle Banden (z.B. spezifische Abmahnkanzleien) nicht an ihrer Tätigkeit, welche aus der Rechtsunkenntnis der Bürger Profit schlagen.

Exkurs/kleine politische Anmerkung:
Ein regulierendes und ein den grassierenden Missbrauch einschränkendes Eingreifen hier wäre Aufgabe beispielsweise einer Justizministerin, die ja nach Ansicht vieler vergleichsweise "klasse" sein soll. Aus Sicht von Abmahnkanzleien ist sie genau dies zweifelsohne, allein schon damit, dass sie sich in diesen Bereichen ihrer rechtsaufsichtlichen Pflichten nahezu vollständig entzieht.
 
dbra schrieb:
Lothar Lammfromm schrieb:
Der Name eines Musikstückes entspricht in etwa der Überschrift eines Zeitungsartikels.

Würden hier besondere Schutzvorschriften gelten, dann würde erstens zu stark in die allgemeine Kunstfreiheit eingegriffen, darüber hinaus auch unakzeptabler Weise in die Meinungsfreiheit. Darüber hinaus entsteht aus dem bloßen Titel eines Musikstücks bei weitem noch kein schützenswertes "Werk". Somit ist es uneingeschränkt möglich, sowohl in den Überschriften von Zeitungsartikeln, als auch in den Titeln jegliche Wörter zu verwenden, selbstverständlich inklusive von Markennamen.
Wenn du das jetzt noch mit einer Quellenangabe versehen könntest, wäre ich glücklich... :)
Nimm einfach meinen Namen als Quellenangabe. Ernsthaft: Es ist schon so, wie ich es geschrieben habe. :)

Du kannst zum Beispiel eine CD mit dem Namen "market economy" herausbringen, und die Tracklist liest sich dann so:

1. Coca Cola stinks
2. Ford stinks
3. Mc Donalds kills
4. Mercedes Benz is a fagott
5. Apple sinks
6. Ipad or Ei-Pad?
7. Bush: Music for terrorists
8. VW
9. American Century
10. Cemetery of America

Wie gesagt: Kein Problem. Wenn du Glück hast, bekommst du sogar von Rush Limbaugh kostenlose Vermarktungshilfe.
 
chubbychecker schrieb:
man kann tracks benennen wie man will..das ist frei

Ich nehme an, das vermutest Du nur. Ich wäre mir da nicht so sicher nachdem man schon Abmahnungen für das Wort Weltuntergang in Zusammenhang mit Veranstaltungen bekommt.
Heute ist den kulturlosen Geldleuten jedes Mittel recht.
Ich würde ja mal solchen Titel anmelden:
"Several Species of Small Furry Animals Gathered Together in a Cave and Grooving With a Pict"
 
Kann ja sein dass man das Wort "Weltuntergang" nur in bezug auf Veranstaltungen für sich sichern kann...aber das wars dann auch
das heisst du darfst dann keine gleichnamige Veranstaltung starten

aber dann dürfte ja auch niemand sonst das wort "weltuntergang" benutzen im sprachgebrauch , nachrichten , duden , tv etc.
.

ich kann meinen Track weltuntergang nennen wenn ich will.. wer besitzt denn Rechte an deutschen Wörtern ?
 
chubbychecker schrieb:
ich kann meinen Track weltuntergang nennen wenn ich will.. wer besitzt denn Rechte an deutschen Wörtern ?

Es kommt auf einen Versuch an: Wer es schafft sich ein Wort aus dem Sprachgebrauch eintragen zu lassen, kann danach ein Heer von Anwälten beschäftigen die Abmahnungen verschicken. Eigentlich gab es schon vor etlichen Jahre so eine Abmahnwelle und weil die Gerichte in der Flut von Anträgen, Klagen usw. erstickten, versprach man, dem legalen aber sehr niederträchtigem Treiben ein Ende zu setzen.
Ein wenig hatte es nachgelassen aber vorbei ist es noch lange nicht. Tausendfach wurden aus gegebenem Anlaß "Weltuntregangspartys" oder ähnliches veranstaltet und tausendfach wurde abgemahnt. Wahrscheinlich haben auch viele, um weiteren Ärger und Arbeit zu sparen, brav bezahlt. Mit so einer Idee kann man kurzfristig sicher die erste Million machen (oder auch die 2.)
Niederträchtig, ich würde sogar sagen asozial und gesellschaftsschädigend ist es allemal weil die Opfer keine Chance haben. Wer schaut schon vorher im Patentamt oder wo auch immer nach, welche Worte nun gerade geschützt sind. Wahnsinn, lauter kranke Hirne die sich sows ausdenken.
 
dbra schrieb:
Dann verstehe ich aber nicht, warum das bei Musiktiteln erlaubt sein soll, bei Bandnamen aber nicht. Ich könnte mir doch z.B. eine Kunstfigur ausdenken, die Teil des Gesamtkunstwerks ist, z.B. "VW-Handelsvertreter".
Weil der einen Titelschutz auf einen wettbewerbsrechtlichen Aspekt abzielt (zB ich will viele Klicks auf meiner Bandseite, und nennen sie deswegen "Beate Uhse" - das gibt viele Googlehits bei der Suche); dabei benützt Du eine Qualität des anderen Namens (wofür der andere ja vermutlich viel investiert hat, bis der Name "was war) um, einen eigenen Vorteil zu erzielen (während Du nichts investiert hast). Im anderen Fall würde er auf einen urheberrechtlichen Werksaspekt abzielen, bei dem eine derartige Vorteilsnahme nicht postuliert werden kann.

Außerdem würde ich immer noch gern wissen, woher du das weist. (Damit ich deine Aussage besser einschätzen kann)
Der Mensch hat das gelernt ... richtig!
 
wenn du es aber wirklich wirklich gaaanz ganz genau wissen willst, um 100% ganz ganz sicher zu sein und damit ja nichts passiert
würde ich micht trotzdem weiter umhören in Rechtsforen und eventuell würde ich in dem Fall einen Anwalt konsultieren

sicher ist sicher ...
 
dbra schrieb:
PS: Dem Rush Limbaugh möchte ich aber auch nicht im Dunkeln begegnen... ;-)
Abgesehen von seiner Knarre ist er harmlos. Nimm einfach eine Packung abgelaufene Benzodiazepine mit - damit ist er ganz fix (Vorsicht: Wortwitz) dein Freund.

Ähm, und was das Schriftstellerzitat betrifft: Eigentlich ist das nicht ganz so einfach (leider). Denn es hängt davon ab, ob du das Zitat kommentierst, wie lang das Zitat ist, ob es deine musikalische Veröffentlichung im Wesentlichen bestimmt - oder nur einen kleinen Teil davon ausmacht. Ach, und ich hoffe, dass du dieses Zitat tatsächlich nur zitierst, und nicht tatsächlich samplest. Denn auf fremden Samples: Liegt neben anderen Aspekten i.d.R. noch ein separates Leistungsschutzrecht - eine legale Nutzung im Rahmen des UrhG ist nach der neuesten BGH-Entscheidung (imho teils eine Fehlentscheidung) an so viele Einschränkungen gebunden, dass du dir sowas schlicht verkneifen solltest. Selber sprechen ist Trumpf!

@ Cyborg

Nur, dass der angeblich geschützte "Weltuntergang" zwar abgemahnt wird, aber vor kompetenten Gerichten (i.d.R. Landgerichte oder höher) nicht die geringste Chance auf Durchsetzung hat. Im Prinzip ein Lacher, denn die Nutzung des Wortes "Weltuntergang" gerade in Zusammenhang mit Parties anlässlich eines Datums aus dem Maya-Kalender ist klassisch eine solche, bei dem Gerichte das sog. "Freihaltebedürfnis des allgemeinen Rechtsverkehrs" bejahen werden. Kurzum, die Abmahner haben keine Chance. Hier werden einfach rechtsunkundige Gastronomen abgezockt, die sich eventuell einschüchtern lassen, weil sie nicht mindestens ein Semester lang gewerblichen Rechtsschutz studiert haben. Ich sags mal so: Wenn spezialisierte Abmahnkanzleien, die derartige Ansprüche durchzusetzen versuchen, regelmäßig Besuch von Herrn Molotovs Getränkeservice in den eigenen Büroräumen erhalten sollten, dann würde mich das weder sonderlich verwundern, noch übermäßig betrüben.
 
dbra schrieb:
Hab mir einige Stellen des Wikipedia-Artikels über den durchgelesen. Schimpft über Drogensüchtige und pfeifft sich selbst Oxycodon rein... :selfhammer: Jaja, so ist das mit der Schizophrenie.
Wäre ich medizinischer Betreuer von RL, dann würde ich prüfen, ob die von ihm genutzten Benzos paradox - und zwar immens aggressionssteigernd - wirken. Kommt leider gar nicht so selten vor, zumal bei vieljähriger Abhängigkeit. Ach, da fällt mir gerade ein, dass ein bekannter Abmahnanwalt aus Hamburg (ehemals u.a. Media Markt - da habe ich allerdings eingegriffen, und Media Markt dazu bewegt, sich von diesem Typen zu trennen *harhar*) ein ganz großer Fan von RL ist. Koks wäre auch noch ein sehr interessantes Thema, denke ich.

Lustig, welche Abgründe sich da öffnen, wenn man sich mal kurz über Abmahntätigkeiten und gewerblichen Rechtsschutz unterhält.
 
Lothar Lammfromm schrieb:
Ich sags mal so: Wenn spezialisierte Abmahnkanzleien, die derartige Ansprüche durchzusetzen versuchen, regelmäßig Besuch von Herrn Molotovs Getränkeservice in den eigenen Büroräumen erhalten sollten, dann würde mich das weder sonderlich verwundern, noch übermäßig betrüben.

:lollo: Haste schön gesagt. Na, wenn die Sache mit dem Weltuntergang wirklich, von Ausnahmen abgesehen, an die Wand gefahren ist, brennt in mir wenigstens noch ein kleines Flämmchen der Hoffnung.
Ich frage mich aber, warum man Antragsteller mit solchen Anliegen überhaupt ernst nimmt und nicht wegen "Groben Unfugs" zu Sozialstunden verdonnert.
 
dbra schrieb:
Hab mir einige Stellen des Wikipedia-Artikels über den durchgelesen. Schimpft über Drogensüchtige und pfeifft sich selbst Oxycodon rein... :selfhammer: Jaja, so ist das mit der Schizophrenie.

Naja, das war schon immer so. Wie heißt es so treffend und abfällig in einer Redensart die Richtung Kirche schießt? "Wasser predigen und selbst Wein trinken".
(könnte ein Ausspruch von Luther sein)
 
Cyborg schrieb:
Ich frage mich aber, warum man Antragsteller mit solchen Anliegen überhaupt ernst nimmt und nicht wegen "Groben Unfugs" zu Sozialstunden verdonnert.
Ich bin ja kein Richter. Für geht das doch schon in die Richtung "gewerbemäßiger Betrug" - insofern empfinde ich Sozialstunden als sogar großzügig. Andererseits, die Vorstellung, dass in den Sommermonaten Heerscharen von bestens gekleideten Abmahnanwälten Zigarettenstummeln in den öffentlichen Parkanlagen aufsammeln - und diese damit für uns attraktiv erhalten:

Die ist schon schön.
 
dbra schrieb:
florian_anwander schrieb:
Der Mensch hat das gelernt ... richtig!
Und warum sagt er das dann nicht einfach? :)
Ich weiss nicht, ob er Dir schon persönlich geantwortet hat, aber ich vermute, dass das einfach aus berufsrechtlicher Sicht nicht machbar ist. Dann würde er Rechtsberatung machen, und wäre für seine Aussagen haftbar. Jetzt gar nicht von Deiner Seite her, sondern: ein dritter liest was Lothar hier schreibt, interpretiert es für seinen Zwecke, und fällt damit auf die Nase. Im Prinzip könnte er dann Lothar erstmal wegen falscher Rechtsberatung anmahnen. Sowas spart man sich als Anwalt.
 
Dass ich in diesem Themenbereich gelernt habe, das ist richtig. Ich bin allerdings kein Jurist, obwohl ich in diesem Bereich auch beruflich tätig war - ähem, und habe dabei eine Reihe von Fachanwälten ausgestochen. So richtig schlecht war ich in diesem Gebiet wohl nicht, habe u.a. auch Patentanmeldungen geregelt, mich mit gegnerischen Rechtsanwälten in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, besonders häufig auch im Bereich Titelschutz und Namensrechten gekeilt (bislang immer erfolgreich) - allerdings liegt das schon allerhand Jahre zurück. Rechtlich beraten kann ich niemanden - ich gebe hier nur meine Meinung kund. Im Übrigen ist dies ein komplexes Rechtsgebiet, und nur mit Mühen bin ich so einigermaßen auf dem aktuellen Stand.

Nach meinen Erfahrungen ist es nicht empfehlenswert, mit nicht-autorisierten fremden Samples zu arbeiten. Zwar sind hier gewisse Ausnahmefälle denkbar, aber "historische Aufnahme" zählt schon einmal nicht dazu. Es gibt auch im dt. Urheberrecht keinen "fair use". Und so schade das aus musikalischer Sicht eben ist, zur Übernahme fremder Samples meine ich nun einmal:

Finger weg!!
 
dbra schrieb:
Was wären denn denkbare Ausnahmefälle?
Ähm, verzeih mir bitte, aber ich möchte hier keine vollständige Darstellung geben - das ist mir einfach zu mühselig, und am Ende weiß ich ja sowieso nicht, was du aus meinen Hinweisen machst. Warum sprichst du das Zitat nicht einfach nach bzw. lässt das nachsprechen?

Das wäre das einfachste.
 


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