dbra
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dbra schrieb:Hallo,
ich hab einen Song fabriziert und dem einen für mich sehr passenden Titel verliehen. Jetzt hab ich aber im Nachhinein festgestellt, das es bereits ein Comic-Buch mit diesem Namen gibt... Kann ich da Ärger bekommen? Umbenennen möchte ich meinen Track sehr ungern, da der jetztige Titel eigentlich die Grundidee für den Song war und mir auch noch keine Alternative eingefallen ist.
Was sagt ihr dazu?
Danke schonmal und schöne Grüße
Carsten
dbra schrieb:chubbychecker schrieb:man kann tracks benennen wie man will..das ist frei
Woher weißt du das? Kannst du mal eine Quelle oder so nennen?
dbra schrieb:chubbychecker schrieb:man kann tracks benennen wie man will..das ist frei
Woher weißt du das? Kannst du mal eine Quelle oder so nennen?
Nimm einfach meinen Namen als Quellenangabe. Ernsthaft: Es ist schon so, wie ich es geschrieben habe.dbra schrieb:Wenn du das jetzt noch mit einer Quellenangabe versehen könntest, wäre ich glücklich...Lothar Lammfromm schrieb:Der Name eines Musikstückes entspricht in etwa der Überschrift eines Zeitungsartikels.
Würden hier besondere Schutzvorschriften gelten, dann würde erstens zu stark in die allgemeine Kunstfreiheit eingegriffen, darüber hinaus auch unakzeptabler Weise in die Meinungsfreiheit. Darüber hinaus entsteht aus dem bloßen Titel eines Musikstücks bei weitem noch kein schützenswertes "Werk". Somit ist es uneingeschränkt möglich, sowohl in den Überschriften von Zeitungsartikeln, als auch in den Titeln jegliche Wörter zu verwenden, selbstverständlich inklusive von Markennamen.
chubbychecker schrieb:man kann tracks benennen wie man will..das ist frei
chubbychecker schrieb:ich kann meinen Track weltuntergang nennen wenn ich will.. wer besitzt denn Rechte an deutschen Wörtern ?
Weil der einen Titelschutz auf einen wettbewerbsrechtlichen Aspekt abzielt (zB ich will viele Klicks auf meiner Bandseite, und nennen sie deswegen "Beate Uhse" - das gibt viele Googlehits bei der Suche); dabei benützt Du eine Qualität des anderen Namens (wofür der andere ja vermutlich viel investiert hat, bis der Name "was war) um, einen eigenen Vorteil zu erzielen (während Du nichts investiert hast). Im anderen Fall würde er auf einen urheberrechtlichen Werksaspekt abzielen, bei dem eine derartige Vorteilsnahme nicht postuliert werden kann.dbra schrieb:Dann verstehe ich aber nicht, warum das bei Musiktiteln erlaubt sein soll, bei Bandnamen aber nicht. Ich könnte mir doch z.B. eine Kunstfigur ausdenken, die Teil des Gesamtkunstwerks ist, z.B. "VW-Handelsvertreter".
Der Mensch hat das gelernt ... richtig!Außerdem würde ich immer noch gern wissen, woher du das weist. (Damit ich deine Aussage besser einschätzen kann)
Abgesehen von seiner Knarre ist er harmlos. Nimm einfach eine Packung abgelaufene Benzodiazepine mit - damit ist er ganz fix (Vorsicht: Wortwitz) dein Freund.dbra schrieb:PS: Dem Rush Limbaugh möchte ich aber auch nicht im Dunkeln begegnen...
Wäre ich medizinischer Betreuer von RL, dann würde ich prüfen, ob die von ihm genutzten Benzos paradox - und zwar immens aggressionssteigernd - wirken. Kommt leider gar nicht so selten vor, zumal bei vieljähriger Abhängigkeit. Ach, da fällt mir gerade ein, dass ein bekannter Abmahnanwalt aus Hamburg (ehemals u.a. Media Markt - da habe ich allerdings eingegriffen, und Media Markt dazu bewegt, sich von diesem Typen zu trennen *harhar*) ein ganz großer Fan von RL ist. Koks wäre auch noch ein sehr interessantes Thema, denke ich.dbra schrieb:Hab mir einige Stellen des Wikipedia-Artikels über den durchgelesen. Schimpft über Drogensüchtige und pfeifft sich selbst Oxycodon rein... Jaja, so ist das mit der Schizophrenie.
Schon verloren.dbra schrieb:(...) Ist ein Voice-Sample und nur einen Satz lang.Lothar Lammfromm schrieb:Selber sprechen ist Trumpf!
Lothar Lammfromm schrieb:Ich sags mal so: Wenn spezialisierte Abmahnkanzleien, die derartige Ansprüche durchzusetzen versuchen, regelmäßig Besuch von Herrn Molotovs Getränkeservice in den eigenen Büroräumen erhalten sollten, dann würde mich das weder sonderlich verwundern, noch übermäßig betrüben.
dbra schrieb:Hab mir einige Stellen des Wikipedia-Artikels über den durchgelesen. Schimpft über Drogensüchtige und pfeifft sich selbst Oxycodon rein... Jaja, so ist das mit der Schizophrenie.
dbra schrieb:PS: Dem Rush Limbaugh möchte ich aber auch nicht im Dunkeln begegnen...
Ich bin ja kein Richter. Für geht das doch schon in die Richtung "gewerbemäßiger Betrug" - insofern empfinde ich Sozialstunden als sogar großzügig. Andererseits, die Vorstellung, dass in den Sommermonaten Heerscharen von bestens gekleideten Abmahnanwälten Zigarettenstummeln in den öffentlichen Parkanlagen aufsammeln - und diese damit für uns attraktiv erhalten:Cyborg schrieb:Ich frage mich aber, warum man Antragsteller mit solchen Anliegen überhaupt ernst nimmt und nicht wegen "Groben Unfugs" zu Sozialstunden verdonnert.
Ich weiss nicht, ob er Dir schon persönlich geantwortet hat, aber ich vermute, dass das einfach aus berufsrechtlicher Sicht nicht machbar ist. Dann würde er Rechtsberatung machen, und wäre für seine Aussagen haftbar. Jetzt gar nicht von Deiner Seite her, sondern: ein dritter liest was Lothar hier schreibt, interpretiert es für seinen Zwecke, und fällt damit auf die Nase. Im Prinzip könnte er dann Lothar erstmal wegen falscher Rechtsberatung anmahnen. Sowas spart man sich als Anwalt.dbra schrieb:Und warum sagt er das dann nicht einfach?florian_anwander schrieb:Der Mensch hat das gelernt ... richtig!
Ähm, verzeih mir bitte, aber ich möchte hier keine vollständige Darstellung geben - das ist mir einfach zu mühselig, und am Ende weiß ich ja sowieso nicht, was du aus meinen Hinweisen machst. Warum sprichst du das Zitat nicht einfach nach bzw. lässt das nachsprechen?dbra schrieb:Was wären denn denkbare Ausnahmefälle?