virtualant schrieb:
ich frage mich ob das ohne Probleme mit der GEMA abläuft, wenn man an diesem Contest als Nicht-GEMA-Mitglied teilnimmt. Die Musiker, die remixt werden sind bei der GEMA. Und am Ende soll auch eine CD erscheinen mit den Gewinnern, wenn ich mich recht erinnere.
Wird man da als Gewinner und Nicht-GEMA-Mitglied nicht automatisch zum GEMA-Mitglied und hat dann Probleme mit älterem Material, was GEMA-frei veröffentlicht wurde? Oder spielt das keine Rolle, da man ja eh die Nutzungsrechte an Heise abgibt?
Gute Fragen, teils sogar sehr knifflig...
(hint: ich vermute mal, dass Heise den Wettbewerb auch macht, um bestimmte, künstlerfeindliche Widersinnigkeiten des Urheber- und Leistungsrechts deutlich zu mache)
1. GEMA-Mitgliedschaft:
Automatisch wird niemand GEMA-Mitglied. Schon gar nicht durch Wettbewerbsteilnahme.
2. Leistungsschutzrechte beim Remix: Schon wirds hier haarig, ähem. Die Frage ist nämlich, ob durch einen Remix neue Leistungsschutzrechte entstehen können. Eigentlich ist das trivial mit "ja!" zu beantworten, sogar dann, wenn der eingereichte Remix völlig unkreativ und anspruchslos ist. Wie aber sind die Leistungsschutzrechte der originalen Musiker rechtlich zu berücksichtigen, und in welchen Fällen können auf dieser Basis Forderungen (z.B. nach Nichtauffführung, kommerzielle Beteiligung) entstehen? Ich gehe hier einfach mal davon aus, dass Heise eine gute Rechtsabteilung hat und die Angelegenheit vernünftig geregelt hat. Immerhin kann man als Remixer hier davon ausgehen, dass die originalen Musiker und Rechteinhaber (muss nicht zusammen fallen) mit dem Remix einverstanden sind.
3. Uhrheberrechte beim Remix: So, und an dieser Stelle wird es richtig spannend, weil es schwer zu entscheiden ist, ob bei einem Remix neue Urheberrechte entstehen. Die triviale Antwort lautet "nein!", was auch das einfachste wäre: So verbleiben die Rechte bei den ursprünglichen Musikern. Aber: Ein Remix kann für sich bereits eine rechtlich ausreichende Schöpfungshöhe erreichen, nicht nur, wenn neue Melodien und Harmonien zum Tragen kommen. Was dann?
Das ist dann schon sehr haarig. Im Zweifel kassiert die GEMA - die Frage ist dann aber durchaus offen, ob dies im Einzelfall zurecht erfolgt, zumal Heise da ganz andere Ideen verfolgt...
Das wird noch spannend, sollte es hier zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, oder noch schlimmer, zu einem nennenswerten Publikumserfolg (= kommerzieller Erfolg) eines oder mehrerer Remixe. Diese Fragen (und andere) dürften bei diesem Wettbewerb letztlich, meiner Einschätzung nach, hypothetischer Natur sein - zumal die Rechteinhaber ja keine kommerziellen Interessen verfolgen.
Grundsätzlich aber behindert das Urheberrecht Remixe und die Nutzung von Samples - und das sogar sehr massiv. Sogar die Fanta 4 bei "die da" (wegen einem musikalisch ziemlich unwichtigen Sample eigentlich) wurden gezwungen, ihre vollständigen (!) Einkünfte bei diesem Song an den Rechteinhalber des Samples abzutreten - weil sie nämlich damit bedroht wurden, anderenfalls die komplette Produktion einzustampfen (!), den Song zurück zu ziehen (aus dem Airplay u.a.) und darüberhinaus nach amerikanischen Recht massiven Schadensersatz zu zahlen - was am Ende noch deutlich teurer gekommen wäre.
Ich finds unfair.
Aber wie gesagt: Ähnliche Sperenzien sollten beim Remix-Wettbewerb
nicht entstehen. Wichtig natürlich, dass man nur "eigene" musikalische Elemente/Samples verwendet bzw. diejenigen, die für den Remix-Wettbewerb zur Verfügung gestellt wurden. Sorgen muss man sich bei dieser Aktion also nicht machen.