Kaufhilfe VST Plugin : Frage Refx

Hallo liebes Forum und Freunde der Musik, 🙋‍♀️


seid den Feiertagen überlege ich mir ein neues Plugin zukaufen, ich dachte erst an Refx N4 oder an VPS Avenger2
dann habe ich mir mal die AGB und Verwendung von Informationen durchgelesen, für mich ein wenig Fragwürdig?
ich würde schon gern VST Plugins Kommerziell nutzen können und damit später auch evtl. Songs veröffentlichen.

würde mich über ein paar Antworten freuen, vielleicht habe ich ja etwas übersehen.

l.g


:prost:




Nutzungsbedingungen

Zitat von Refx Nexus AGB
3. Usage Conditions

You are authorized to use the Licenced Materials only for personal use.
-

You need to have the Licenced Materials connect to Our server at least once every thirty (30) days;
You are authorized to activate the Licenced Materials on three (3) computers at any time.

-
You must not use any materials you produce with those versions for any commercial purposes.

was auch sehr nicht dafür spricht allein schon alle 30.Tage online zwag 😤





und hier noch über ein anders Plugin:

Nutzungsbedingungen

Zitat von Vengeance-Sound VPS Avenger2
Use of Information
We reserve the right, and You authorize Us, to the use and assignment of all information regarding
Your use of the Licenced Materials and all information provided by You in any manner consistent with Our Privacy Policy.
 
Mit den Rechten ließt sich ja komisch. Ich würde die direkt mal anschreiben und fragen ob du mit deren Plugins kommerzielle Tracks veröffentlichen darfst, was ja auch Sinn der Plugins eigentlich ist.
 
ja genau richtig , warum kauft man sich das extra für viel Geld, das bei audiosex. habe ich schon gelesen daher komme ich auch drauf.

l.g
 
Zitat: Vengeance Producer Suite - AVENGER

Im Rahmen der Lizenz dürfen und dürfen Sie ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht:- jegliche Kompositionen, Melodien, Melodie-Loops, Liedtexte und Vocal-Samples oder Teile davon aus Vengeance-Samples oder Audio-Plugin-Bibliotheken kommerziell nutzen. Alle Rechte an Melodien, Musikkompositionen, Texten, Gesang und Melodie-Loops, die in Vengeance-Samples oder Audio-Plugin-Bibliotheken enthalten sind, sind unser Eigentum und vorbehalten.



(Vengeance-Pakete) in Songs, die zu diesem Zweck erstellt wurden, verboten ist kommerziell veröffentlicht?
evtl. Songs veröffentlichen ? also nicht möglich wenn alle Teile und Sounds gemeint sind.

naja was ist mit Refx? dachte immer das N4 ein gutes Plugin sein soll? aber laut der
Nutzungsbedingungen anscheind nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zusätzlich zu dem Fred auf audiosex:

Wenn man refx googelt (ich hab noch nie was von denen gehört), kommt als einer der obersten Treffer erstmal ne Infopage über Abmahnungen mit saftigen Summen. Soll nicht heißen, dass ich Raubkopien gutheiße (im Gegenteil), aber die Größenordnungen da sind da doch jenseits von gut und böse.

Und das schnell aus Neugierde gesuchte Video is für mich persönlich jetzt auch etwas zwischen Cringe und Zeitverschwendung:



Es spricht nicht dafür, dass Bewertungen und Kommentare abgeschaltet sind.

In Summe ne ganze Menge Red Flags. Ich denke, dass man bei anderen Lieferanten/Herstellern bei transparenten Konditionen und Preisen auch glücklich werden kann.
 
Die Software lässt sich mW nur einmal weiterverkaufen und dann nicht mehr.
Das ist Risiko für einen neuen Käufer, aber auch wenn die Lizenz verkauft wird.

Wenn du einen Rompler suchst, schau die mal Spectrasonics Omnisphere an.
Klanglich deutlich überlegen
 
Bei Omnisphere darf man alles in musikalischen Kontext verwenden...
Zitat
Are there any legal limitations to how I can use Omnisphere?
The main limitation is that you are not allowed to use it to make a sample library or another kind of sample-based product. You are also restricted from giving away or posting online any loops or samples created using Omnisphere. However, you are able to use Omnisphere in all musical recording applications without paying any additional licenses.
 
Wird Zeit das diesen Leuten mal jemand rechtlich so richtig vor den Latz haut. In die AGBs kann man vieles reinschreiben, dass bedeutet aber noch nicht, dass es am Ende einem Prozess bis zum Bundesgerichthof auch standhält. Da Software aber i.d.R. in internationalen Gewässern unterwegs ist, wird es logischerweise vermutlich schwieriger, da rechtlich etwas zu machen.

Gibt es eigentlich schon Organisationen in der Art von Netzpolitik.org, die sich mit Rechtedurchsetzungen im Sinne von Musikern befassen? (Will den Thread jetzt aber auch nicht kapern, wollte nur mal einige Gedanken anbringen.)
 
Wird Zeit das diesen Leuten mal jemand rechtlich so richtig vor den Latz haut. In die AGBs kann man vieles reinschreiben, dass bedeutet aber noch nicht, dass es am Ende einem Prozess bis zum Bundesgerichthof auch standhält. Da Software aber i.d.R. in internationalen Gewässern unterwegs ist, wird es logischerweise vermutlich schwieriger, da rechtlich etwas zu machen.
Um was geht es denn, um ReFX, oder um Vengeance?

Im Falle von Vengeance ist es einigermaßen plausibel, obwohl es konsequenter wäre, entsprechenden Content garnicht erst mitzuliefern.
 
Um was geht es denn, um ReFX, oder um Vengeance?
Weder noch, sondern um Fantasyromane innerhalb von AGBs.

Ich weiß nicht, welcher Content das ist bei Vengeance, aber man muss das nur mal in den analogen Raum übersetzen, um den Hirnriss dabei zu entdecken:

Beim Kauf dieses Fahrrads erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Rückleuchte nur zu benutzen ist, solange sie nicht geschäftlich unterwegs sind. Im Übrigen ist die der vordere Lichtstrahler auch auf allen bisher bekannten Straßen, außen den folgenden zu benutzen: XXX, YYY, ZZZ ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Fahrrad Vergleich hinkt, da es hier keine urheberrechtlich relevanten Bezüge gibt.

Bei ReFx und Vengeance gehts um Melodien/Sequenzen/Vocals die nicht 1:1 in kommerziellen Veröffentlichungen genutzt werden dürfen. Jedes normale Preset kann natürlich vollumfänglich genutzt werden. (Es wurde auch oft gesagt, dass sie nicht selbst dagegen vorgehen werden - wohl aber Labels, die hier von den Artists nicht über die Nutzung solcher Samples informiert wurden)
 
Weder noch, sondern um Fantasyromane innerhalb von AGBs.

Ich weiß nicht, welcher Content das ist bei Vengeance, aber man muss das nur mal in den analogen Raum übersetzen, um den Hirnriss dabei zu entdecken:

Beim Kauf dieses Fahrrads erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Rückleuchte nur zu benutzen ist, solange sie nicht geschäftlich unterwegs sind. Im Übrigen ist die der vordere Lichtstrahler auch auf allen bisher bekannten Straßen, außen den folgenden zu benutzen: XXX, YYY, ZZZ ...

Im analogen Raum wäre das eher so:

Beim Kauf dieser Stifte erklären sie sich damit einverstanden, dass die Rechte der mitgelieferten Beispielbilder auf der Verpackung bei Disney liegen. Sie dürfen die gezeigten Bilder nur im privaten Rahmen nachzeichen aber nicht kommerziell als Vorlage nutzen. Aber etwas Eigenes kan man natürlich gerne mit den ganzen Farben anstellen.
 
Die offizielle Facebook-Gruppe hilft bei sowas immer sehr gut und Fragen werden direkt von Manuel Schleis beantwortet:

Screenshot 2024-01-04 233933.png
Screenshot 2024-01-04 233943.png
 
Man kauft eine musikalische Software zum eigenen Musikmachen doch in der Annahme, dass alle Presets auch nutzbar sind und nicht ein paar davon bloss Demos (das waeren dann ja unveraenderliche Songs oder Beispiele als fixe MP3). Dann stellt man irgendwann fest, dass man per EULA einige (und wenn ja welche und wieviele) Presets nicht nutzen kann. Das ist doch fuer den User extrem bescheuert, warum dann diese Presets ueberhaupt reinpacken...

Das ganze Konstrukt und diese willkuerlich anmutenden Abgrenzungen zu "Arps" ist imo ein grosses "Nono". Natuerlich koennten die auch einfach eine Nicht-Exclusive Lizenz fuer alle ihre Presets erteilen, und diejenigen wo es aus bestimmten Gruenden nicht geht (eventuell in der Vergangenheit nicht aufgepasst etc) rausschmeissen. Andere Hersteller mit deutlich ausgefeilteren Phrasen, Instrumentals oder Vocals handhaben das doch genau ueber solche Nichtexklusiven Lizenzen.

Keyboards wie Tyros bieten solche Songkonstrukte seit Jahrzenten (Korg Karma z.b.), und es gibt ganze Projekt-Templates mit Genre-typischen Arrangements, von daher ist das doch genau der Grund fuer bestimmte Nutzer, sich den Avenger oder ein Keyboard wie Tyros zuzulegen.

Rechtlich gesehen waere dann jegliche kommerzielle Nutzung also auch Auffuehrung von Alleinunterhaltern mit diesen Presets problematisch, oder darf ich dann eine solche Auffuehrung aufzeichnen und auf Youtube hochladen? Daher wahrscheinlich erlaubt nur "zu privaten Zwecken", ergo keine oeffentlichen Auffuehrungen, egal ob auch auf YT oder nicht.

Danke an den OT-Ersteller, hatte schon oefters mal ueberlegt, was den Avenger angeht, aber bleibe jetzt bei Vital, Omnisphere & Co....
 
Die offizielle Facebook-Gruppe hilft bei sowas immer sehr gut und Fragen werden direkt von Manuel Schleis beantwortet:

Anhang anzeigen 200090
Anhang anzeigen 200091
Sorry, aber auf solche Aussagen IRGENDWO im weltweiten Internet (die man zu einem eventuellen Rechtstermin dann auch erstmal besitzen muss) bezüglicher rechtlicher Angelegenheiten würde ich ungefähr so viel geben, wie auf ein benutztes Stück Toilettenpapier, SOLLTE es zu einem Rechtsstreit kommen.

Ich lasse mich hierzu aber gern belehren.
 
Die eine Frage ist, warum packen die erst sowas rein, die andere Frage wäre, welcher "total-bekloppte-Möchtegern-Superstar-Producer" benutzt denn solche markanten Sachen 1:1 in seine Musik?

Das sollte doch jedem klar, dass andere auf die gleiche Idee kommen. Da wären wir dann wieder bei einem Problem der heutigen Musik, für einige zählt offensichtlich nur Quantität.

Gestern erst gesehen.

Ich mag den Kanal eigentlich, bzw. den Johann (war früher bei Sinee), aber dass ist so typisch moderne Zeit für mich. Schxxx auf Inhalte, Hauptsache Releases. Mit Timestamp....

 
... Aber etwas Eigenes kan man natürlich gerne mit den ganzen Farben anstellen.
Und wenn das Eigene zufällig so aussieht, wie etwas von Disney? Warum sollte ich es mir dann von Disney einreden lassen sollen, dass ich das von denen geklaut haben soll?

Ach so, weil die mehr Anwälte haben? Jetzt kommen wir so langsam zum Kern der Problematik.
 
Ach so, weil die mehr Anwälte haben? Jetzt kommen wir so langsam zum Kern der Problematik.

ob und wie das durchsetzbar ist oder ob jemand überhaupt angebliche verletzungen verfolgen wird oder es letztlich dann doch liberal handhabt ist die eine frage.

die andere frage ist, was bei jemandem im kopf vorgeht, der solche lizenzverträge anbietet.

da muss einem vorher klar sein, dass das dazu führt, dass irgendjemand dann ungeprüft "SCAM" schreit, weil es eben exakt so aussieht wie die übliche methode , wie sie jede x-beliebige abmahnschmiede auch fährt.

dass das dann zuerst auf einer warez-site passiert ist irgendwie auch schon wieder lustig. (aber bei differenzierter betrachtung, und wenn man solche auch anderen zugesteht, ergibt es sogar sinn.)
 
evtl. Songs veröffentlichen ? also nicht möglich wenn alle Teile und Sounds gemeint sind.

naja was ist mit Refx? dachte immer das N4 ein gutes Plugin sein soll? aber laut der
Nutzungsbedingungen anscheind nicht.
Wie weiter unten beschrieben brauchst Du dir da absolut keine Gedanken machen. Kollege nutzt den regelmäßig und alle Tracks die er released laufen kommerziell in dem Genre ziemlich gut. Viel Spaß beim Mukke machen:)
 
Und wenn das Eigene zufällig so aussieht, wie etwas von Disney? Warum sollte ich es mir dann von Disney einreden lassen sollen, dass ich das von denen geklaut haben soll?
Wuerde behaupten, musikalisch ist grundsaetzlich, also phrasen und akkordtechnisch bereits alles da, und mit dem Internet und Musiktools, bzw. Cloudplattformen und Apps auch zugaenglich. D.h. man wird immer irgendwo mindestens einfach oder mehrfach etwas finden, was sich bis zu 1:1 gleicht, je generischer oder angesagter etwas ist, je haeufiger.... so wie der eigene Doppelgaenger bei 8 Milliarden Menschen. :party:


Ist frueher auch schon nicht anders gewesen:




2 super Songs, trotz gleichem Preset aus dem Avenger :mrgreen:
 
OT: Ist in weißem Rauschen, das ja alle Frequenzen enthält, nicht automatisch auch jede mögliche Melodie schon inkludiert und wird dort lediglich von den ganzen anderen Frequenzen verdeckt...?
 
OT: Ist in weißem Rauschen, das ja alle Frequenzen enthält, nicht automatisch auch jede mögliche Melodie schon inkludiert und wird dort lediglich von den ganzen anderen Frequenzen verdeckt...?
Da das weiße Rauschen ein frequenzunabhängiges Signal ist, wie soll es denn da bitte Melodien enthalten?
 


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