tom f
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hi leute - folgened juristische frage an alle die sich damit auskennen (oder wen wissen der das weiß)
(bin selber erst "halber" jurist)
ich bin sonar user - nun hat sonar bei der EULA (also dem "nutzungsvertrag") die klausel daß man das produkt bur auf einem rechner installieren darf und die lizenz nicht weiterverkaufbar ist (bzw. cakewalk diese lizenz nicht an einen "neuen" besitzer übertragen wird...
darüber gibt es im dortigen forum immer wieder geftige diskussionen (mit meiner regen beteiligung) da ich (glaube zu wissen) daß dies art von nebenvereinbarung laut europäischem recht eine unerlaubte einschränkung der konsumentenrechte ist (man sieht ja auch daß europäische firmen den transfer von lizenzen durchaus ermöglichen...
nun bin ich von der ganzen diskussion mit den dortigen primitiven revolver amis schon so angepißt, daß ich wirklich erwäge gegen die eula von sonar beim konsumenteschutz zu klagen (eigentlich wirklich NUR um den idioten dort (also eigentlich den usern die diese beschränkung BEGÜßEN (???) eins auszuwischen ....einer der idioten hat sogar gemeint: dann wird cakewalk das produkt halt nicht mehr in europa anbieten (pruuust...!!!)
naja - wie sieht das nun aus in europa mit dem transfer von software lizenzen - und wie wäre da die beste vorgehnesweise?
es gibt ja in österreich stellen die zb. die agb von großfirmen und monopolisten auf benachteiligenede nebenabsprachen prüfen und diese im falle einer rechtswidrigkeit dann defacto aufheben (also für nicht relvabt bezeichnen) also nicht gerichtlich durchsetzbar... aber trotzdem könnbte sich dann ja cakewalk immer noch weigern die lizenz zu transferieren - nur hätten sie keine chance mich als potentiellen lizenzverkäufer rechtlich gemäß der eula zu belangen (wie auch immer das dann überhaupt sein sollte)
mir geht es hier natürlich auch um ein juristische interesse und um die "liebe zur freiheit" denn ich sehe nicht ein daß ich eine "tote" lizenz erwerbe (da sie bei mir endet)
ja ubnd was mich eben am meisten aufregt (nicht der versuch der firma kunden zu unterjochen - das ist ja leider normal) sondern dieser stupide kadavergehorsam der amerikanischen sonar fanboys ... das pack ich echt nicht...
bitte um infos und anregungen - lets get ready to rumble !!!!
ps: es sei auch formal erwähnt daß es ja erst zu der aufforderung zu "vertragsunterzeichnung kommt wenn die software geöffnet wurde (kein hinweis der beschränkung auf der verpackung) somit ist es in realitas gar nicht möglich daß irgendwer das produkt zurücknimmt (geöffnete software)
(bin selber erst "halber" jurist)
ich bin sonar user - nun hat sonar bei der EULA (also dem "nutzungsvertrag") die klausel daß man das produkt bur auf einem rechner installieren darf und die lizenz nicht weiterverkaufbar ist (bzw. cakewalk diese lizenz nicht an einen "neuen" besitzer übertragen wird...
darüber gibt es im dortigen forum immer wieder geftige diskussionen (mit meiner regen beteiligung) da ich (glaube zu wissen) daß dies art von nebenvereinbarung laut europäischem recht eine unerlaubte einschränkung der konsumentenrechte ist (man sieht ja auch daß europäische firmen den transfer von lizenzen durchaus ermöglichen...
nun bin ich von der ganzen diskussion mit den dortigen primitiven revolver amis schon so angepißt, daß ich wirklich erwäge gegen die eula von sonar beim konsumenteschutz zu klagen (eigentlich wirklich NUR um den idioten dort (also eigentlich den usern die diese beschränkung BEGÜßEN (???) eins auszuwischen ....einer der idioten hat sogar gemeint: dann wird cakewalk das produkt halt nicht mehr in europa anbieten (pruuust...!!!)
naja - wie sieht das nun aus in europa mit dem transfer von software lizenzen - und wie wäre da die beste vorgehnesweise?
es gibt ja in österreich stellen die zb. die agb von großfirmen und monopolisten auf benachteiligenede nebenabsprachen prüfen und diese im falle einer rechtswidrigkeit dann defacto aufheben (also für nicht relvabt bezeichnen) also nicht gerichtlich durchsetzbar... aber trotzdem könnbte sich dann ja cakewalk immer noch weigern die lizenz zu transferieren - nur hätten sie keine chance mich als potentiellen lizenzverkäufer rechtlich gemäß der eula zu belangen (wie auch immer das dann überhaupt sein sollte)
mir geht es hier natürlich auch um ein juristische interesse und um die "liebe zur freiheit" denn ich sehe nicht ein daß ich eine "tote" lizenz erwerbe (da sie bei mir endet)
ja ubnd was mich eben am meisten aufregt (nicht der versuch der firma kunden zu unterjochen - das ist ja leider normal) sondern dieser stupide kadavergehorsam der amerikanischen sonar fanboys ... das pack ich echt nicht...
bitte um infos und anregungen - lets get ready to rumble !!!!
ps: es sei auch formal erwähnt daß es ja erst zu der aufforderung zu "vertragsunterzeichnung kommt wenn die software geöffnet wurde (kein hinweis der beschränkung auf der verpackung) somit ist es in realitas gar nicht möglich daß irgendwer das produkt zurücknimmt (geöffnete software)