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Das stimmt nicht.Moogulator schrieb:Da kann es passieren, dass da Teile verbunden werden die nicht zusammgenhören. Schraube rausholen ist Pflicht. Rechtlich ist es dann wohl nahe am Umtausch, da man ja nix aufmachen darf, nicht mal bei sowas.
Mr. Roboto schrieb:Das stimmt nicht.Moogulator schrieb:Da kann es passieren, dass da Teile verbunden werden die nicht zusammgenhören. Schraube rausholen ist Pflicht. Rechtlich ist es dann wohl nahe am Umtausch, da man ja nix aufmachen darf, nicht mal bei sowas.
Nachtrag: sh. §§ 475, 476 BGB
Bedeutet letztendlich: Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch an den Händler besteht weiter. In den ersten sechs Monaten muss er nachweisen, dass die Ware durch das Aufschrauben beschädigt wurde.
Nö, eigentlich nicht. Denn dabei könnte man aus einem kleinen Schaden einen größeren machen, das ist doch nicht sinnvoll.Cord schrieb:Wenn Du die Kiste eh zuruecksendest, kannst Du sie auch mal einstoepseln und sehen, ob Du sie magst.
mik93 schrieb:Mr. Roboto schrieb:Das stimmt nicht.Moogulator schrieb:Da kann es passieren, dass da Teile verbunden werden die nicht zusammgenhören. Schraube rausholen ist Pflicht. Rechtlich ist es dann wohl nahe am Umtausch, da man ja nix aufmachen darf, nicht mal bei sowas.
Nachtrag: sh. §§ 475, 476 BGB
Bedeutet letztendlich: Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch an den Händler besteht weiter. In den ersten sechs Monaten muss er nachweisen, dass die Ware durch das Aufschrauben beschädigt wurde.
die werden aber bestimmt rumzicken oder es zumindest versuchen - ich glaube den ärger kann man sich sparen, wenn man die kiste gleich zurück schickt.