Haftung bei Weiterverkauf modifizierter Geräte

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Anonymous

Guest
Ich überlege bei dem einen oder anderen Synth den brummendem Trafo auszutauschen. Originaltrafos sind natürlich längst nicht mehr erhältlich, also müsste man improvisieren (z.B. mit sowas: https://www.conrad.de/de/ei-48168-print ... 10681.html ).
Vor dem Hintergrund, dass ich mich evtl. früher oder später von einem der Synths trenne, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen beim Verkauf modifizierter Geräte (Haftung). Trotz sehr sorgfältiger Durchführung der Arbeiten meinerseits könnte es ja durch das Zusammentreffen mehrerer unglücklicher Umstände dazu kommen, dass durch das Gerät ein Sach- oder Personenschaden entsteht. Wie ist das dann rechtlich zu bewerten? Doch lieber Abstand von solchen Arbeiten nehmen?
 
bau doch vor dem Verkauf wieder das originale Netzteil ein, oder ist das sehr umständlich ?
 
ich habe einige Geräte hier, wo mal irgendwann das Netzteil getauscht wurde, von wem auch immer.
Wer da irgendwann mal was gemacht hat, kann ich auch nicht mehr sagen.
Ein gebrauchtes Geröät schraube ich ja auch nicht auf und selbst wenn, würde ich das als Laie eh nicht erkennen, ob da mal was geändert wurde.
Wenn du Ahnung davon hast, keinen Murks machst und das bei dir dann jahrelang funktioniert, würde ich mir keinen Kopp machen.
 
darfst halt beim Verkauf nicht "aus erster Hand" bewerben, dann war es im Schadensfall "natürlich" der Vor- oder Vorvorgänger der da gewerkelt hat ;-)

Evtl. das neue Bauteil positiv bewerben,..."der Vörgänger hat das olle gegen das topmoderne und zuverlässige xyz getauscht"...
 
Ich wuerd einfach ehrlich bleiben und beim Verkauf ganz genau hinschreiben, dass ich das ausgetauscht habe. Dann weiss der Kaeufer doch, was ihn erwartet. Im gleichen Atemzug kann man auch noch hinschreiben, dass man nicht fuer etwaitge Schaeden haftet usw, falls das unbedingt sein muss.
 
Benutzung auf eigene gefahr.
Bei brandschäden (oder schlimmeren) hafte ich nicht.
Dies ist ein modifiziertes gerät.
 
Ok, dann mal besten Dank soweit. Vielleicht sollte man sich auch nicht um alles nen Kopp machen :selfhammer: Ich modifizier dann mal munter drauf los....
 
Auch bei Gebraucht(ver)kauf kannst du dich nicht durch allgemeinen Gewährleistungsausschluss aus der Affäre ziehen. Lt. Rechtsprechung sind diese Klauseln unwirksam, da sie auch Haftung für Schäden aus Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit (z.B. Modifikation des Geräts) ausschließen.

Korrekterweise müsstest du also beim Verkauf klar auf die Modifikation hinweisen, und kannst gern auch die allgemeine Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ausschließen. Allerdings nur mit einem solchen Zusatz:
"Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
 


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