Elektronikbausatz und der Zoll

E

e6o5

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Ich habe mir über Kickstarter den Bausatz eines Video-Synthesizers (https://www.kickstarter.com/projects/sp ... ynthesizer) gekauft. Wegen der fehlenden CE-Kennzeichnung und eines fehlendes Handbuches und der Bauanleitung in deutscher Sprache, darf ich ihn nicht in die EU einführen. Vom Hersteller bekomme ich absolut keine Unterstützung. Gibt es eine Chance das Teil einzuführen?
 
Das ist doch für komplette Geräte, Bausätze oder Teile (wie Module) sollte doch noch funktionieren?
 
Das dachte ich auch. Es scheint aber nicht so zu sein. Es war noch ein Netzteil ohne CE dabei und ich dachte das sei das Problem. Aber ich darf nichts einführen.
 
Also die fehlende CE-Kennzeichnung kann m.E. nur für das Netzteil gelten. Ich könnte mir gut vorstellen, dass auch RoHS für die Einfuhr relevant ist. Da wird es bei Bausätzen schon eng. Wenn schon Firmen wie Universal Audio ihre Produkte teilweise nicht mehr in der EU verkaufen (siehe LA 610 MKII und LA2A), weil einige Bauteile keine RoHS Konformität haben.
Die genaue Begründung wäre hier wirklich mal interessant. Teilweise kann es auch darum gehen, dass es keinen Importeur oder Bevollmächtigen in Deutschland bzw. der EU gibt. Auch die fehlende Gebrauchs- bzw. Bauanleitung kann wohl schon genügen.
Die Frage ist, ob es überhaupt Möglichkeiten gibt das rechtlich anzufechten.
 
also meines wissens nach sollte es bei einem bausatz eigentlich keine probleme geben.

CE, RoHS und WEEE (Elektroschrott) gilt nur für fertige geräte.
Als fertiges gerät gilt nicht wofür fachwissen von nöten ist um es aufzubauen, wozu löten zählt.
Das steht auch so im CE/Elektroschrott gesetzes text.

Das netzteil ist eine andere baustelle, da fertiges gerät, Aber bei bausätzen sehe ich keinen anlass, da erst derjenige der das gerät aufbaut der hersteller und in verkehrbringer ist.

Gesetz 1: ElektroG: Keine genaue Definition - aber es müssen Fachkenntnisse erforderlich sein um den Bausatz in Betrieb zu nehmen. Die Fachkenntnisse sind aber nicht definiert. Häufig wird ein wichtiges Bauteil weggelassen oder alle Bauteile noch nicht auf die Platine gelötet. Das wäre dann ein echter Bausatz. Eine Teilbestückte Platine kann schon ein Gerät sein. Es ist hier eich echtes Gummigesetz. Angenommen es wäre ein echter Bausatz - dann braucht sich der Hersteller nicht bei EAR registrieren.

CE-Prüfung (Incl. EMV): definition eines Bausatzes ist gleich wie bei ElektroG.
Wenn echter Bausatz: dann keine CE/EMV. Aber achtung: wenn man ein CE zeichen auf die Verpackung des Bausatzes macht, dann icht das nicht zulässig!

RoHS: definition eines Bausatzes ist gleich wie bei ElektroG. Wenn echter Bausatz: dann keine RoHS dokumentation.
 
sbur schrieb:
[...]
Die Frage ist, ob es überhaupt Möglichkeiten gibt das rechtlich anzufechten.
Das ist genau meine Frage. Kann man da irgendwie argumentieren. Bspw. mit der Berufsausbildung?
 
Argumentation war in meinem Fall schwierig, da steht jemand, der meint die Außengrenzen der EU zu verteidigen (hat er mir so erklärt, der Tisch zwischen uns war die Grenze der EU), und hat den englischen (Commonwealth-) Stecker eines Netzteils nicht als solchen erkannt. Brexit schon mal vorweggenommen... Das Netzteil hat der Depp für "Chinaschrott mit falschen CE-Kennzeichen" gehalten, das hätte er meinetwegen auch wegwerfen können, aber das Gerät hatte ja auch kein CE-Kennzeichen - darum jede Diskussion sinnlos. Was ich von dieser Gängelei halte, habe ich in einem anderen Thread erläutert...

Ich habe das Gerät vom Verkäufer (zu einem Freund) in die USA schicken lassen, und es von dort importiert. Völlig legal, denn was mir dort schon gehört, darf ich mitbringen.... :selfhammer:
 
Moin .-)

Ich kenne das auch so, wie Comboy es beschreiben hat....

Auf der Webseite vom Gerät steht allerdings, dass die SMD-Bauteile schon bestückt sind... Das u.U. schon aus, daß es kein 'echter' Bausatz mehr ist. Laut CE-Kennzeichnung ist eine Bedienungsanleitung Bestandteil eines Gerätes, muß also auch vorhanden sein.

Jenzz
 
Ein Argument, das vielleicht zieht: Du importierst das Gerät für den Eigenbedarf, nicht um es kommerziell in Verkehr zu bringen. Die Gesetze beziehen sich eigentlich immer auf das in Verkehr bringen und das tust du nicht. In wie weit du dich vielleicht selber durch ein unsicheres Gerät in Gefahr begibst, dürfte dem Zoll egal sein.

Und selbst wenn du das vor hast, könntest du ja erst mal ein Baumuster importieren, um es dann hier auf Konformität mit allen gesetzlichen Vorgaben prüfen zu lassen.

Ich denke, da ist jemand beim Zoll zu eifrig und hat keine Ahnung vom Thema. Wenn das nicht klappt, würde ich es zurück gehen lassen und noch mal versuchen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es beim nächsten Mal einfach durch geht. Auch wenn es dann durch doppelten Versand teuer wird ...
 
TimotheusVanDieren schrieb:
Ein Argument, das vielleicht zieht: Du importierst das Gerät für den Eigenbedarf, nicht um es kommerziell in Verkehr zu bringen. Die Gesetze beziehen sich eigentlich immer auf das in Verkehr bringen und das tust du nicht. In wie weit du dich vielleicht selber durch ein unsicheres Gerät in Gefahr begibst, dürfte dem Zoll egal sein.
Als "in den Verkehr bringen" gilt hier wohl auch schon die Einfuhr für den Eigenbedarf.

TimotheusVanDieren schrieb:
Und selbst wenn du das vor hast, könntest du ja erst mal ein Baumuster importieren, um es dann hier auf Konformität mit allen gesetzlichen Vorgaben prüfen zu lassen.
Das geht meines Wissens nur wenn der "Importeur" ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat und das nachweisen kann.

TimotheusVanDieren schrieb:
Ich denke, da ist jemand beim Zoll zu eifrig und hat keine Ahnung vom Thema. Wenn das nicht klappt, würde ich es zurück gehen lassen und noch mal versuchen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es beim nächsten Mal einfach durch geht. Auch wenn es dann durch doppelten Versand teuer wird ...
Auch wenn einem das Handeln des Zolls nicht passt, weshalb glaubt man eigentlich immer, die haben keine Ahnung von ihrem Job?
Wie schon erwähnt kann selbst die fehlende Anleitung in Deutsch ein Ausschlusskriterium sein.
 
sbur schrieb:
TimotheusVanDieren schrieb:
Ein Argument, das vielleicht zieht: Du importierst das Gerät für den Eigenbedarf, nicht um es kommerziell in Verkehr zu bringen. Die Gesetze beziehen sich eigentlich immer auf das in Verkehr bringen und das tust du nicht. In wie weit du dich vielleicht selber durch ein unsicheres Gerät in Gefahr begibst, dürfte dem Zoll egal sein.
Als "in den Verkehr bringen" gilt hier wohl auch schon die Einfuhr für den Eigenbedarf.

Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die Einfuhr in den europäischen Wirtschaftsraum unter Freigabe der Zollbehörden ein Inverkehrbringen, wenn sie im Anschluss der Bereitstellung auf dem europäischen Binnenmarkt dient .
Der TE stellt anschließend nichts bereit.

sbur schrieb:
TimotheusVanDieren schrieb:
Ich denke, da ist jemand beim Zoll zu eifrig und hat keine Ahnung vom Thema. Wenn das nicht klappt, würde ich es zurück gehen lassen und noch mal versuchen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es beim nächsten Mal einfach durch geht. Auch wenn es dann durch doppelten Versand teuer wird ...
Auch wenn einem das Handeln des Zolls nicht passt, weshalb glaubt man eigentlich immer, die haben keine Ahnung von ihrem Job?
Wie schon erwähnt kann selbst die fehlende Anleitung in Deutsch ein Ausschlusskriterium sein.

Ich habe nicht gesagt, dass der Zöllner keine Ahnung von seinem Job hat, sondern von dem speziellen Thema. Damit will ich ihn auch nicht herabwürdigen. Der Zollkodex ist sehr komplex. Das kann nicht einer alleine beherrschen. Die Entscheidung scheint halt nicht sinnvoll und verhältnismäßig.
 
In den Verkehr bringen = das macht in diesem Fall der Absender in den USA. Er hat ein Gerät an einen Endkunden in der EU verkauft und schickt es dorthin.
So würde ich das verstehen. Oder kann nur derjenige ein Gerät in den Verkehr bringen, der auch in der EU ansässig ist ?
 
darsho schrieb:
In den Verkehr bringen = das macht in diesem Fall der Absender in den USA. Er hat ein Gerät an einen Endkunden in der EU verkauft und schickt es dorthin.
So würde ich das verstehen. Oder kann nur derjenige ein Gerät in den Verkehr bringen, der auch in der EU ansässig ist ?

Nein, Inverkehrbringer ist der Einführer.

Aus ProdSG, §2 Begriffsbestimmungen:
Im Sinne dieses Gesetzes ...

15. ... ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich,
 
Jetzt liegt mir die Begründung vor. Es wird mit dem Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit begründet. Ich bin kein Jurist. Habe trotzdem Mal versucht dagegen zu argumentieren. Und zwar dass die Bauteile kein Gerät gemäß § 3 Abs.2:
Code:
e) ein serienmäßig vorbereiteter Baukasten, der nach der Montage eine eigenständige Funktion erfüllt und elektromagnetische Störungen verursachen kann
seien.
Mal schauen was dabei rauskommt oder hat sonst noch jemand Tipps? Wie ist es wenn man eine Berufsausbildung in dem Bereich hat? Ist man dann anders als ein "normaler" Konsument?
 
e6o5 schrieb:
Jetzt liegt mir die Begründung vor. Es wird mit dem Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit begründet. Ich bin kein Jurist. Habe trotzdem Mal versucht dagegen zu argumentieren. Und zwar dass die Bauteile kein Gerät gemäß § 3 Abs.2:
Code:
e) ein serienmäßig vorbereiteter Baukasten, der nach der Montage eine eigenständige Funktion erfüllt und elektromagnetische Störungen verursachen kann
seien.
Mal schauen was dabei rauskommt oder hat sonst noch jemand Tipps? Wie ist es wenn man eine Berufsausbildung in dem Bereich hat? Ist man dann anders als ein "normaler" Konsument?

Hat der Zoll das Ding geprüft und festgestellt, dass es nicht den Vorgaben der EMV entspricht oder kommt es ihnen nur suspekt vor und sie meinen, es könnte nicht in Ordnung sein? Haben sie einen Prüfbericht angefordert? Komisch ...
 
Moin .-)

Das EMV-Gesetz ist im Dez. 2016 überarbeitet worden, und da gibt es einige Neuerungen, daher wohl auch der vermehrte Stress beim Zoll.

Nach der neuen Regelung sind auch Bausätze (= "vorbereiteter Baukasten") betroffen.

Evtl. kann man das aber noch dadurch 'umschiffen' indem man ein wichtiges Bauteil weglässt (und dies auch am Bausatz dokumentiert), welches sich der Kunde dann selber besorgen und einbauen muß... Ist jetzt aber nur eine Überlegung...

Jenzz
 
Jenzz schrieb:
Moin .-)

Das EMV-Gesetz ist im Dez. 2016 überarbeitet worden, und da gibt es einige Neuerungen, daher wohl auch der vermehrte Stress beim Zoll.

Nach der neuen Regelung sind auch Bausätze (= "vorbereiteter Baukasten") betroffen.

Evtl. kann man das aber noch dadurch 'umschiffen' indem man ein wichtiges Bauteil weglässt (und dies auch am Bausatz dokumentiert), welches sich der Kunde dann selber besorgen und einbauen muß... Ist jetzt aber nur eine Überlegung...

Jenzz
Jetzt ist zu spät noch was wegzulassen. Allerdings ist kein Gehäuse dabei. Vielleicht funktioniert es darüber?
 
Leider können wir uns kaum vor solchen Fällen schützen.
Ich hatte vor kurzem ein fertiges Gerät gekauft, der Verkäufer hatte das Steckernetzteil reingepackt obwohl er wusste das ich es in Europa aufgrund der Netzspannung und Steckerart nicht nutzen kann.
Das Netzteil hatte die FC Kennzeichnung aber kein CE.
Glücklicherweise hat der Zoll nicht nachgeschaut, wäre sonst 1000€ Elektromüll.
Hab mal in anderen DIY Foren nachgelesen, da werden Quadrokopter, CNC Maschinen etc. direkt durch den Zoll entsorgt, weil Ladegeräte oder externe Netzteile nicht CE sind.
(Betrifft eben auch DIY kits aus Crowdfunding Projekten)
Den Verbrauchern zu schützen ist eines, aber sinnlos Müll durch den Zoll zu produzieren und Rohstoffe zu vergeuden kann man doch auch anders lösen, z.B. nur die Netzteile entsorgen oder zurückzuführen.
 
e6o5 schrieb:
Jetzt ist zu spät noch was wegzulassen. Allerdings ist kein Gehäuse dabei. Vielleicht funktioniert es darüber?

Ist doch jetzt eh schon passiert, von daher zu spät... Und wie gesagt, es war nur eine Idee, ob das wirklich klappen könnte kann ich nicht sagen...

Vieles beim Zoll hängt auch vom 'Nasenfaktor' des Bearbeiters ab...

Jenzz
 
LED-man schrieb:
Den Verbrauchern zu schützen ist eines, aber sinnlos Müll durch den Zoll zu produzieren und Rohstoffe zu vergeuden kann man doch auch anders lösen, z.B. nur die Netzteile entsorgen oder zurückzuführen.
Bei mir heißt das Gängelei. Ich möchte als Privatmann gefälligst selbst entscheiden, was ich kaufe, und was nicht. Und wenn ich mich von ausländischen Verkäufern verarschen lassen will, mein Problem, ich hatte erst gerade gefakte Chips aus China. Ist mir aber lieber, als direkt alles zu unterbinden. Falls ich damit handeln möchte, sehe ich Limitierungen ein.
Anstatt ohne Sinn und Verstand zurückzuschicken oder zu vernichten gibt es noch genug Arbeit indem man nur hier im Land verhindert dass man gewerbsmäßig verarscht wird, und das geht schon bei der Deklaration von Lebensmitteln los...
 
komme gerade vom zoll, der meine Tayda Bestellung nicht herausgeben will. Haben mir auch was vom neuen Zollkodex "erklärt" (Aber in was für einem Ton! - unglaublich)
Bei meiner Bestellung handelt es sich nur um einzelne Bauteile. (Keine Teilbestückten Platinen, kein Bausatz, keine Netzteile, Lüfter o.ä.)

Man hat sich auch nicht imeinzelnen angeschaut, was genau in dem Packet war. Ich hatte das Gefühl, nachdem ich gesagt haben, es sind elektronische Bauteile und sie gesehen haben, dass das Packet schon am Flughafen vom Zoll geöffnet wurde, man sich dort nicht dazu entschlossen hat, es durchzulassen, war die Entscheidung schon getroffen.

Mir kamen die Aussagen auch widersprüchlich vor. Erst hieß es, wenn ich deutschsprachige Datenblätter beischaffe, ist es ok. Dann war die rede davon, dass das Unternehmen von dem ich bestelle einen Sitz in der Eu haben muss...

hat jemand ähnliche Erfahrungen bei Bestellungen, die nur einzelne Bauteile betreffen?
 
Ja. Hatte die Rechnung von Taydaelectronics sowie einen Beleg der Paypal Zahlung dabei. Damit wars in der Vergangenheit auch immer kein Problem. Die meinten aber, mit der neuen Gesetzeslage ist das "nicht mehr so einfach".
 
ach Du scheiße, so nach und nach drehen sie jetzt komplett durch...
 
Nachdem ich bisschen mit ihnen Diskutiert habe und dabei deutlich gemacht habe, dass ich den Unterschied zwischen ihnen als Zollbeamten und dem Gesetzgeber durchaus einsehe, wurden sie etwas freundlicher und haben mir dann noch dieses Schreiben mitgegeben. (aus dem ich aber ehrlich gesagt nicht wirklich schlau werde)

Scan1.jpg Scan2.jpg Scan3.jpg 4IMG_20170824_164657.jpg [edit: schlechte Handyfotos durch Scans ersetzt. hab leider vergessen die 4. Seite auch zu scannen ]
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst Du die Seiten bitte nochmal etwas heller und schärfer fotografieren?
Hier von einen Produkt zu sprechen glaub ich fast nicht...
Ein Produkt beschreibt etwas was bestimmte Eigenschaften hat, einen Nutzen usw.
Das werde ich mal recherchieren.
 
Moin .-)

Ich vermute mal, daß die Zöllis auf RoHS abheben, also die Geschichte mit bleifrei löten usw., die ja quasi ein 'Unterpunkt' der CE-Kennzeichnung ist...

Wenn Tayda in ein EU-Land liefert (= in Verkehr bringen) müssen sie die RoHS-Konformität jedes Bauteils nachweisen und auch dokumentieren (z.B. auf der Rechnung... Schau Dir mal Rechnungen von Conrad etc. an, da steht das bei Bauteilen, sofern sie unter die Regelung fallen, dann mit drauf)... Fehlt dieser Hinweis auf der Rechnung können die Zöllis das ganze Zeug einbehalten oder einstampfen...


Jenzz
 
Hi,


werde das Schreiben heute nochmal gescheit eincannen.

Von RoHS war von deren Seite nicht explizit die Rede. Ich hab RoHS erwähnt, weil ich wissen wollte, obs darum geht, aber da gingen sie nicht drauf ein.
Wie gesagt, haben die sich unpräzise und für meine Begriffe widersprüchlich ausgedrückt, aber es ging ihnen wohl vor Allem um eine Herstellerangabe, "...weil da jemand im Zweifelsfall seinen Kopf für hinhalten muss" (wurde Wörtlich so widerholt)
Ich sagte, ich kann ihnen gerne die Datenblätter ausdrucken. Da meinten sie, das könnte helfen die müssen dann aber auf Deutsch sein...
Sie meinten auch immer wieder für einzelne Bauteile wäre eine CE
Kennzeichnung nötig. ohne zu sagen, für welche, oder sich genau anzusehen, was ich eiegntlich bestellt hab. Ich hab mich verwundert gezeigt und gesagt, dass die meines Wissens nach nicht für Bauteile nötig ist. Sie meinten teilweise sei sie das aber schon, z.b. Platinen oder Lüfter. (ist beides nicht in der Bestellung) Wir hatten offensichtlich auch unterschiedliche Auffassungen, was ein Bauteil ist..

Geredet hat eigentlich die ganze Zeit nur einer der Beamten. Der wurde dazugeholt, nachdem klar war, es geht um Elektronikkram.

Er sagte auch, er sei von dem Thema schon ziemlich genervt, weil sie jeden Tag 3 solcher Packete haben und er hat langsam keine Lust mehr das jedes mal zu erklären. (hab ich gemerkt..)
 
Es gibt kein CE für einzelne Teile.
Ich vermute : die haben sich in was verrannt und wollen scheinbar nicht ihren Fehler zugeben.
Verlang den Vorgesetzen zu sprechen.
ROHS ist egal da es Ausnahmen hierfür gibt.
Ich kaufe seit Jahren jede Woche Teile aus dem Ausland und mir kann niemand vormachen das einzelne Teile CE brauchen.
Soll ich denen z.B. erklären das ein einzelner Kondensator EMV konform ist ?
 
Das klingt ja vielversprechend. :) So werd ich das nochmal vesuchen. Ich denke dann ist es vielleicht Sinnvoll, die Rechtslage nochmal ausgedruckt mitzunehmen, (muss ja z.b. irgendwo stehen, dass einzelne Bauteile kein CE brauchen) damit ich mich auf irgendwas berufen kann. Ich schaff es ohnehin erst nächste Woche zu deren Dienstzeiten nochmal da zu sein.

Die schienen sich ihrer Sache nämlich durchaus sicher zu sein. (Haben mir als Beispiel von einen Elektrotechniklehrer erzählt, der für den Unterricht auf eigene Rechnung häufiger Bauteile bestellt und dem sie seine Packete auch nicht mehr geben.) D.h. scheinbar hatten die schon verstanden, dass es um elementare Bauteile (Widerstände, Kondensatoren etc.) geht und nicht um irgendwelche Baugruppen, teilbestückte Platinen oder so.
Soll ich denen z.B. erklären das ein einzelner Kondensator EMV konform ist ?
ja. so hab ich die verstanden. Tatsächlich wollten die zu jedem einzelnen Bauteil irgendwas schriftlich mit Hersteller auf Deutsch. Englischsprachrige Datenblätter seien nicht genug.

Ich werd übers Wochenende nochmal bisschen in den Gesetzestexen lesen. würde mich freuen, falls jemand Hinweise hat, wo z.b. genau steht, dass CE für Bauteile nicht benötigt wird etc.
 


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