Sunwave
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MOD: die rechtliche Frage nach Cloner und Legalität hier her zusammengefügt, da klar Gesprächsbedarf..
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Ist das denn alles 100% legal was da Behringer vorgestellt bzw. geleakt hat?
Darf man all diese Instrumente jetzt 1:1 kopieren? Vorher war das doch immer ein Problem, so mancher Hersteller musste sein Gehäuse ändern (303 Klon) oder das Produkt einstellen (so viel ich mich erinnere bei Rebirth 338 ).
Korg hat den Odyssey doch auch nur in Kooperation bzw. mit Lizenz gebaut. Ich denke den rechtlichen Apekt darf man nicht unterschätzen, aber Behringer hat höchstwahrscheinlich Geld, Anwälte und Möglichkeiten von denen die allermeisten anderen Hersteller nur träumen können.
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Ist das denn alles 100% legal was da Behringer vorgestellt bzw. geleakt hat?
Darf man all diese Instrumente jetzt 1:1 kopieren? Vorher war das doch immer ein Problem, so mancher Hersteller musste sein Gehäuse ändern (303 Klon) oder das Produkt einstellen (so viel ich mich erinnere bei Rebirth 338 ).
Korg hat den Odyssey doch auch nur in Kooperation bzw. mit Lizenz gebaut. Ich denke den rechtlichen Apekt darf man nicht unterschätzen, aber Behringer hat höchstwahrscheinlich Geld, Anwälte und Möglichkeiten von denen die allermeisten anderen Hersteller nur träumen können.
Keine Ahnung, ob das hier schon Mal besprochen wurde, aber es interessiert mich sehr:
Wie ist das eigentlich juristisch mit dem ganzen Geklone ?
Behringer baut einfach alte Synthies nach, gleiche Funktion, quasi gleicher Name und Design und bringt das Zeug auf den Markt. Muss er da ein Einverständniss der Originalproduzenten haben ? Zahlt er eine Lizensgebühr ? Warum lassen sich die Originalhersteller das gefallen ? (Bzw. Mackie hat ja gegen Behringers Diebstahl geklagt. Wenn auch erfolglos, soweit ich mich erinnere). Oder verfallen da nach gewisser Zeit alle Urheberrechte ?
(Dass die Patente für die Schaltungen abgelaufen sind, verstehe ich, aber es gibt ja auch so etwas wie ein Markenschutzrecht. Versuche Mal eine Schokolade mit einer türkisen Kuh auf den Markt zu bringen, die zB "Mulka" heißt. Da dauert es nicht lange bis du Post vom Anwalt bekommst)
Ich mein, für uns User ist die ganze Behringernummer natürlich sehr angenehm, aber ich kann mir schon vorstellen, dass Roland es nicht so witzig findet, wenn die die SH 101 klonen, während Roland selber gerade eine Boutique-Version auf den Markt bringt.
Ich möchte jetzt Keine Diskussion lostreten, ob Behringer unverschämt ist oder nicht. Mich interessiert nur der juristische Aspekt.
Danke schon Mal für Infos.
tr
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