Braucht man dafür ein Impressum?

Schneefels

Schneefels

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Ich wollte gern mal eure Einschätzung erfragen (sehr gerne auch mit Begründung).

Meine Website ist sehr minimalistisch. Sie besteht aus einer einzelnen HTML-Seite. Diese enthält an Inhalten genau folgendes:

- Mein "Logo"
- Ein statisches Hintergrundbild (Landschaftsfoto, CC0)
- Link zu meinem Soundcloud-Profil (dort befinden sich nur frei verfügbare Inhalte von mir selbst)
- Link zu meiner YT Benutzerseite (dort befinden sich nur frei verfügbare Inhalte von mir selbst)

That´s all. Unterliegt die Seite der Impressumspflicht?
 
Frei verfügbar oder nicht ist völlig Wurscht.
Kann man dich als Musiker buchen? Dann auf jeden Fall: ja.
Wenn nicht ja: was hindert dich daran, trotzdem eines zu machen?
 
Man kann mich nicht als Musiker buchen, ich erziele keinerlei Einnahmen mit der Musik. Darum ist ja auch kein Inhalt auf der Website der Dienste oder Waren anpreist die mit meiner Musik zu tun haben.

Warum ich das mit dem Impressum nicht so gerne möchte kann ich gerne mal bei einem Telefonat erklären, das ufert hier zu sehr aus und spielt ja für die Frage auch nicht wirklich eine Rolle.
 
Nicht unbedingt. Ein Geschäftsverhältnis kann auch vorliegen, wenn du kostenlos bei jemandem spielst.

Die oben verlinkt Heise Seite ist übrigens von 2014, also nicht DSGVO kompatibel.
Eine Email Adresse reicht nur dann aus, wenn man garantieren kann, dass man innerhalb von 60 Minuten antwortet. Das kann aber in der Regel keiner, deshalb gehört die Telefonnummer drauf.
Grund dafür ist, dass der Anfragende dann eine Bestätigung hat, ob er jemanden erreicht hat oder nicht.
Einen Impressumsgenerator findet man zB bei e-recht24.de
 
Stimmt. Es geht hier darum rauszukriegen, ob sie rein privat ist oder nicht.
Außerdem könnte auch jemand anders diesen Thread lesen, der sich dann auf den Punkt "kein Geld verdienen" verlässt.

Ich hab ein Impressum obwohl ich höchstwahrscheinlich keines brauche.
 
Wenn du regelmäßig neue Inhalte auf deine Webseite packst und "Fame" damit einsammelst, dann kann man dir geschäftsmäßiges Handeln unterstellen und dann gilt die Impressumspflicht.

Eine Webvisitenkarte für ne Band, auf der ein paar Musikvideos und aktuelle Tourtermine sind, reicht zum Beispiel schon für geschäftsmäßiges Handeln. Da muss kein Webshop drauf sein und auch keine Werbebanner.
 
- Link zu meiner YT Benutzerseite (dort befinden sich nur frei verfügbare Inhalte von mir selbst)

Du hast da doch 2 Videos liegen, wo die Musik von mir ist - steht ja auch mein Name drunter. Spielt das jetzt eine Rolle, oder ist das egal? Nachtrag: ist ja unter Creative Commons (die Musik von mir meine ich), von daher sollte es wohl reichen, wenn du dann darauf verweist, also falls da mal einer meckert oder so. https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/ Wenn das dann irgendwem immer noch nicht ausreichen sollte, dann sollen die sich halt an mich wenden.
 
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