Abtrittserklärung Gewährleistung

Golden-Moon

Ambient...to the sky and back
Ahoi liebe Gemeinde,
kurz vorweg: eigentlich gehört das folgende Thema in den Maschinenhandel aber will es nicht in beide Unterforen posten und außerdem kann es ja hier ggf. noch korrigiert werden. Falls es sonst unpassend ist kann es auch wieder gelöscht werden aber denke für einige ist es interessant. Vielleicht kann man es auch im Maschinenhandel anpinnen.

Zum Thema:
hier werden ja viele Geräte verkauft und nicht wenige sind nur ein paar Monate alt, noch voll in der Gewährleistung und werden mit der Originalrechnung verkauft. Es hält sich weitläufig das Gerücht das, wer das Gerät und die Rechnung besitzt, automatisch Gewährleistungsansprüche hat. Das ist aber falsch!
Gewährleistungsansprüche bestehen nach aktuellen Recht zwischen dem Verkäufer / Hersteller und dem Erstkäufer (beide Vertragsparteien die auf der Rechnung genannt sind).
Sollte ein Gerät während der Gewährleistungszeit mindestens ein mal weiterverkauft worden seien und die Gewährleistung muss in Anspruch genommen werden gibt es nur 3 Möglichkeiten:
1. Der Händler / Verkäufer macht das aus Kulanz (darauf würde ich mich aber nicht verlassen).
2. Der Erstkäufer regelt das (kann mir aber nicht vorstellen das man sich noch um ein Gerät kümmern will wenn es schon verkauft ist).
3. Eine schriftliche Abtrittserklärung an der neuen Käufer (Klauseln in den AGBs der Hersteller / Händler die dies untersagen sind nichtig).

Ich denke das einfachste ist Punkt 3. Einfach beim Verkauf eines Gerätes mit der Rechnung mitschicken. Ich hab hier im Anhang ein Beispiel dafür ran gemacht (für die Richtigkeit / Vollständigkeit übernehme ich keine Haftung).
Wenn ich irgendwas hier falsch habe berichtigt mich bitte.
 

Anhänge

  • Abtr. Gewähr..doc
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Das ist ja interessant! Kann jemand mal berichten, wie die großen T und MS damit umgehen, wenn man mit fremder Rechnung Gewährleistungsansprüche anmeldet, ohne Abtritterklärung, hat jemand Erfahung damit?
 
Die Händler untersagen auch nicht, dass die Gewährleistung nicht übertragen werden kann, sondern das die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) nicht an Dritte übertragen werden kann (zb Thomann in seinen AGBs)
Gewährleistung ist für den Endkunden nicht so ohne Probleme - da dieser nach einem halben Jahr beweisen muss, dass der Schaden schon von Anfang an bestanden hat (was in der Regel nicht möglich ist)
 
Es gibt auch sehr kulante Hersteller. Elektron zb will nur die original Rechnung sehen, egal auf wen die lautet und selbst wenn man keine hat zählen sie 3J ab Kauf.

Aber es wäre schon gut, wenn die großen Verkaufshäuser da mal eine kundenorientierte Lösung klar vorgeben, denn ob der Garantiefall beim Erst- oder Zweitbesitzer eintritt ist ja egal
und sie machen weiß Gott auch genug Geld an uns.
 


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