Golden-Moon
Ambient...to the sky and back
Ahoi liebe Gemeinde,
kurz vorweg: eigentlich gehört das folgende Thema in den Maschinenhandel aber will es nicht in beide Unterforen posten und außerdem kann es ja hier ggf. noch korrigiert werden. Falls es sonst unpassend ist kann es auch wieder gelöscht werden aber denke für einige ist es interessant. Vielleicht kann man es auch im Maschinenhandel anpinnen.
Zum Thema:
hier werden ja viele Geräte verkauft und nicht wenige sind nur ein paar Monate alt, noch voll in der Gewährleistung und werden mit der Originalrechnung verkauft. Es hält sich weitläufig das Gerücht das, wer das Gerät und die Rechnung besitzt, automatisch Gewährleistungsansprüche hat. Das ist aber falsch!
Gewährleistungsansprüche bestehen nach aktuellen Recht zwischen dem Verkäufer / Hersteller und dem Erstkäufer (beide Vertragsparteien die auf der Rechnung genannt sind).
Sollte ein Gerät während der Gewährleistungszeit mindestens ein mal weiterverkauft worden seien und die Gewährleistung muss in Anspruch genommen werden gibt es nur 3 Möglichkeiten:
1. Der Händler / Verkäufer macht das aus Kulanz (darauf würde ich mich aber nicht verlassen).
2. Der Erstkäufer regelt das (kann mir aber nicht vorstellen das man sich noch um ein Gerät kümmern will wenn es schon verkauft ist).
3. Eine schriftliche Abtrittserklärung an der neuen Käufer (Klauseln in den AGBs der Hersteller / Händler die dies untersagen sind nichtig).
Ich denke das einfachste ist Punkt 3. Einfach beim Verkauf eines Gerätes mit der Rechnung mitschicken. Ich hab hier im Anhang ein Beispiel dafür ran gemacht (für die Richtigkeit / Vollständigkeit übernehme ich keine Haftung).
Wenn ich irgendwas hier falsch habe berichtigt mich bitte.
kurz vorweg: eigentlich gehört das folgende Thema in den Maschinenhandel aber will es nicht in beide Unterforen posten und außerdem kann es ja hier ggf. noch korrigiert werden. Falls es sonst unpassend ist kann es auch wieder gelöscht werden aber denke für einige ist es interessant. Vielleicht kann man es auch im Maschinenhandel anpinnen.
Zum Thema:
hier werden ja viele Geräte verkauft und nicht wenige sind nur ein paar Monate alt, noch voll in der Gewährleistung und werden mit der Originalrechnung verkauft. Es hält sich weitläufig das Gerücht das, wer das Gerät und die Rechnung besitzt, automatisch Gewährleistungsansprüche hat. Das ist aber falsch!
Gewährleistungsansprüche bestehen nach aktuellen Recht zwischen dem Verkäufer / Hersteller und dem Erstkäufer (beide Vertragsparteien die auf der Rechnung genannt sind).
Sollte ein Gerät während der Gewährleistungszeit mindestens ein mal weiterverkauft worden seien und die Gewährleistung muss in Anspruch genommen werden gibt es nur 3 Möglichkeiten:
1. Der Händler / Verkäufer macht das aus Kulanz (darauf würde ich mich aber nicht verlassen).
2. Der Erstkäufer regelt das (kann mir aber nicht vorstellen das man sich noch um ein Gerät kümmern will wenn es schon verkauft ist).
3. Eine schriftliche Abtrittserklärung an der neuen Käufer (Klauseln in den AGBs der Hersteller / Händler die dies untersagen sind nichtig).
Ich denke das einfachste ist Punkt 3. Einfach beim Verkauf eines Gerätes mit der Rechnung mitschicken. Ich hab hier im Anhang ein Beispiel dafür ran gemacht (für die Richtigkeit / Vollständigkeit übernehme ich keine Haftung).
Wenn ich irgendwas hier falsch habe berichtigt mich bitte.