Jeder, der etwas sampelt und es verkauft, handelt kommerziell, sobald er die erste CD oder den ersten Download verkauft.
und das folgende szenario ist damit künftig legal:
- jemand baut einen tik tok channel auf, in dem er seine albernen witzchen mit 14 sekunden musik unterliegt.
- aller seiner 14 sekündigen samples sind von ein und dem selben unbekannten, armen komponisten.
- der kanal ist zu diesem zeitpunkt nichtkommerziell...
- ...und selbst wenn er es nicht wäre, müsste der rechteinhaber - falls er denn zufällig davon wind bekommt - selbst beweisen, dass er doch kommerziell ist.
- sobald der kanal 10 millionen abonnenten hat, wird er fortan dazu benutzt, dort coca cola und aspirin anzupreisen. oder gleich ganz verkauft.
weiterhin gilt aber umgekehrt in zukunft noch mehr als bisher:
- einer deiner fans betreibt mit guten absichten einen kanal, der nichts weiter im schilde führt als deine musik vorzustellen, verlinkt sogar zu deinem bandcamp account und ruft zu spenden und käufen auf. die stücke werden dort 1 minute lang oder ganz gespielt.
- hier greifen auch weiterhin die pflichten von youtube, vom uploader ein clearing zu verlangen. ebenso wie die gema-vermutung bei CC material immer noch greift. falls du selbst deine sachen bei youotube angemeldet hast, aber nicht auf den hinweis reagierst, wird das video gelöscht obwohl du gar nichts dagegn gehabt hättest, dass der typ deine sachen nutzt.
- und falls du selbst gema mitglied bist bringt es auch weiterhin nichts, dass du als urheber und/oder verleger dem bub erlaubst, deine musik zu bewerben: er muss trotzdem für die nutzung bezahlen. oder du selbst.
soviel zum thema "die EU hat das urheberrecht ans internet angepasst".
man hätte das recht besser mal an die menschen anpassen sollen.