15 Sekunden Sampling

Also darf ich aus allen Filmen Samples machen, wenn sie unter 15s bleiben?

Was heisst nichtkommerziell? Stelle ich was in Spotify ist es doch schon nicht mehr nichtkommerziell (?)
 
Da steht "zu nichtkommerziellen Zwecken".
Jeder, der etwas sampelt und es verkauft, handelt kommerziell, sobald er die erste CD oder den ersten Download verkauft.
Deshalb hat das neue Gesetz auch zu dem Thema überhaupt nichts beigetragen - Kraftwerk und Pelham und wer weiß noch alles werden sich weiterhin zum Wohle der Anwälte in den Haaren liegen können.

Schöne Grüße,
Bert
 
Da steht "zu nichtkommerziellen Zwecken".
Jeder, der etwas sampelt und es verkauft, handelt kommerziell, sobald er die erste CD oder den ersten Download verkauft.
Deshalb hat das neue Gesetz auch zu dem Thema überhaupt nichts beigetragen - Kraftwerk und Pelham und wer weiß noch alles werden sich weiterhin zum Wohle der Anwälte in den Haaren liegen können.

Schöne Grüße,
Bert
Aber wenn ich z.B. einen Track, der ein Sample aus einem Film enthält, kostenfrei auf Soundcloud zum Download zur Verfügung stelle, dann müsste das jetzt ohne die Gefahr einer Abmahnung möglich sein. ... dann könnte ich das ein oder andere Ergebnis meiner Hobby-Bastelei mit der Welt teilen :cool: ... wohl wissend, dass es niemanden wirklich interessiert. ;-)
 
Aber wenn ich z.B. einen Track, der ein Sample aus einem Film enthält, kostenfrei auf Soundcloud zum Download zur Verfügung stelle, dann müsste das jetzt ohne die Gefahr einer Abmahnung möglich sein. ... dann könnte ich das ein oder andere Ergebnis meiner Hobby-Bastelei mit der Welt teilen :cool: ... wohl wissend, dass es niemanden wirklich interessiert. ;-)

Und wahrscheinlich auch vorher nicht interessiert haette...
 
Grundsätzlich ist JEDE Aufnahme geistiges Eigentum. Sei das nun ein Drumloop, eine Gesangspassage oder ein Furz den man auf der Toilette aufgenommen hat.
Somit sind diese 15 Sekunden nicht wirklich aussagekräftig, da oftmals auch ein anderes internationales Gesetz gilt.
Natürlich sagt man, wo kein Kläger da keine Klage, aber so einfach ist es nun doch nicht.
 
Jeder, der etwas sampelt und es verkauft, handelt kommerziell, sobald er die erste CD oder den ersten Download verkauft.

und das folgende szenario ist damit künftig legal:

- jemand baut einen tik tok channel auf, in dem er seine albernen witzchen mit 14 sekunden musik unterliegt.

- aller seiner 14 sekündigen samples sind von ein und dem selben unbekannten, armen komponisten.

- der kanal ist zu diesem zeitpunkt nichtkommerziell...

- ...und selbst wenn er es nicht wäre, müsste der rechteinhaber - falls er denn zufällig davon wind bekommt - selbst beweisen, dass er doch kommerziell ist.

- sobald der kanal 10 millionen abonnenten hat, wird er fortan dazu benutzt, dort coca cola und aspirin anzupreisen. oder gleich ganz verkauft.


weiterhin gilt aber umgekehrt in zukunft noch mehr als bisher:

- einer deiner fans betreibt mit guten absichten einen kanal, der nichts weiter im schilde führt als deine musik vorzustellen, verlinkt sogar zu deinem bandcamp account und ruft zu spenden und käufen auf. die stücke werden dort 1 minute lang oder ganz gespielt.

- hier greifen auch weiterhin die pflichten von youtube, vom uploader ein clearing zu verlangen. ebenso wie die gema-vermutung bei CC material immer noch greift. falls du selbst deine sachen bei youotube angemeldet hast, aber nicht auf den hinweis reagierst, wird das video gelöscht obwohl du gar nichts dagegn gehabt hättest, dass der typ deine sachen nutzt.

- und falls du selbst gema mitglied bist bringt es auch weiterhin nichts, dass du als urheber und/oder verleger dem bub erlaubst, deine musik zu bewerben: er muss trotzdem für die nutzung bezahlen. oder du selbst.


soviel zum thema "die EU hat das urheberrecht ans internet angepasst".

man hätte das recht besser mal an die menschen anpassen sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das meiste bezieht sich ja gar nicht direkt auf Musik, sondern eher Youtube, wo zb kurze bekannte Filmschnippsel eingespielt werden, zb von Spongebob das "1 Stunde später". Da unternimmt aktuell sowieso keiner was dagegen und so wird das jetzt eben sogar legal.

Bei Musik entsteht ja ein komplett neues Werk, das wird sicherlich nochmal anders gesehen.

Sobald man etwas bei Youtube oder Soundcloud hochläd ist es sowieso kommerziell, es könnte ja Werbung geschaltet sein, also ist das dann sowieso wieder anders.
 
Schade, d.h. aus meinem Eurovisions Elektro Hit mit 15 sec Loop von Kraftwerk wird also nichts. Ich wollte Deutschland retten.
 
könnte ist kein tatbestand. könnte beinhaltet immer mindestens 2 möglichkeiten. :)

In dem Fall ist es aber so, dass selber Werbung geschaltet werden könnte oder auch nicht, alleine die Möglichkeit reicht hier wohl schon aus. Zumindest hieß es das ziemlich übereinkommend immer so auf die Frage, ab wann etwas kommerziell ist, dass deswegen Youtube im Zweifelsfalle immer schon als kommerziell gilt.
 
Wenn ich das Ausgangansmaterial doppelt so schnell abspiele und dann Sample, darf ich dann immer noch 15 Sekunden?

Mein S330 kann bei bester Auflösung 14,4 sec.
Roland wusste schon damals dass das kommt :)
 
Zumindest hieß es das ziemlich übereinkommend immer so auf die Frage, ab wann etwas kommerziell ist, dass deswegen Youtube im Zweifelsfalle immer schon als kommerziell gilt.


das ist so im gesetz (der angehängte entwurf des artikelgesetzes ist das, was vorgestern beschlossen wurde) nirgends zu finden.

im gegenteil bezieht sich ja die 15-sekunden sache genau auf die abgrenzung zur "kommerziellen nutzung", und zwar egal bei welchem dienst.


allerdings, insofern hast du auch nicht ganz unrecht mit der idee, sehen gerichte die frage, was "kommerzielle nutzung" bedeutet, oft anders wie die fachbücher.

neben der zweckübertragungslehre nach §31 Abs 5 urhg wird zum beispiel bei streitigkeiten um lizenzmodelle vor allem immer auch darauf abgestellt, von welchem willen des handelnden man ausgehen muss und wie ein erklärter wille ("isch mach mid diese canal keine gelt!!!") das im zweifel auszulegen ist - nämlich nach treu und glauben.
https://dejure.org/gesetze/BGB/133.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/157.html

dass man als nutzer von youtube jederzeit werbung und die damit verbundene einnahmen ein- und ausschalten kann macht die sache leider nicht einfacher. :)

ich gehe aber davon aus, dass youtube immer zu der praxis greifen wird, die youtube selbst den größten kommerziellen erfolg versprechen wird, und das ist die, bei der man dem algorithmus in zukunft sagt "vergiss alle kongruenzen unter 15 sekunden."
 

Anhänge

  • urheberreform2021.pdf
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pardon: du suchst seite 35, §9 und §10

alles, was als "mutmaßlich erlaubt" eingeordnet wird, darf so lange gesendet oder angeboten werden, bis deine beschwerde eingeht.
 
Hier nochmal auch in Bezug auf´s Sampling


https://www.youtube.com/watch?v=p9wVnlsvcQA


Bette ich ein Sample ein und mache ein neues Stück, darf ich ohne Einwilligung nutzen und bearbeiten.
Die Melodie darf dabei nicht erkennbar sein.

Darf ich es dann auch veröffentlichen?

Wie gesagt... Mir geht es nur um die Nutzung alter Sample CDs und vlt auch mal dem Sampling von Drumloops o.ä.
 
es ist ganz sicher, dass noch immer 15 Sekunden zeigen in einem YT Video als Metaebene erlaubt sein könnte (in D) - aber - das bedeutet noch lange keine Freigabe für alles und jeden Part in einem Song für einen anderen Song.

Ich glaube, dass sich da nur was für Präsentierer ändert, nicht für Remixer und Musiker schon gar nicht.
Wenn wir im SequencerTalk 10 Sekunden NIN einspielen würden, würde das theoretisch dann ok sein - aber NIN sind eine US-Band. Ich glaube noch lange nicht, dass Youtube jetzt den Filter schwächer einstellt, sodass ich eben 15 Sekunden machen kann - um zB über ein Album zu sprechen oder den Song. Aber DAS ist das Ziel davon - glaube die eigene künstlerische Verarbeitung solch langer Versatzstücke wird weiter nicht ok sein.

Solang das Youtube nicht wirklich umsetzt ist es gefährlich - ich würde es jedenfalls nicht wagen.
Es ist richtig - wo kein Kläger da kein Richter - aber - es muss dich doch nur jemand hassen. Davon gibt es heute viele - es reicht wenn der nur denkt, dass es stört der stören möchte. Geh durchaus vom bösen Willen aus.
 
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